Immer mehr gesetzliche Krankenkassen spendieren ihren Versicherten einen Bonus zur Professionellen Zahnreinigung. Die PZR ist ein wichtiger Bestandteil der Prophylaxe in der Zahnarztpraxis. Hier geht es den Bakterien auf den Zähnen, zwischen den Zähnen und auf der Zunge an den Kragen. Speziell ausgebildetes Fachpersonal entfernt auch versteckten Belag, um so die Risiken für Parodontitis oder Karies zu senken. Geht es um den Zuschuss der Krankenkassen zur PZR, sollten Sie aber genau hinschauen.

Zuschüsse zur PZR: Den vollen Betrag gibt es selten

Bakterielle Entzündungen im Mund beeinflussen unsere allgemeine Gesundheit auf Dauer negativ. Die positiven Aspekte einer regelmäßigen PZR in der Zahnarztpraxis erkennen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen. Allerdings fallen die Zuschüsse der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zur PZR sehr unterschiedlich aus und sind teilweise auch an konkrete Bedingungen geknüpft.

  • Meistens wird nur ein Teil der Professionellen Zahnreinigung übernommen (im Schnitt zwischen 20,00 € und 70,00 €).
  • Einige Kassen zahlen nur einmal jährlich einen Zuschuss zur PZR, die in der Regel mindestens zweimal im Jahr durchgeführt werden sollte.
  • Die Teilnahme an bestimmten Bonus- oder Vorsorgeprogrammen ist für die Beteiligung der Krankenkasse verpflichtend.
  • Der volle Zuschuss wird nur gewährt, wenn die PZR bei einem kooperierenden Vertragszahnarzt durchgeführt wird.
  • Zahnzusatzversicherungen der privaten Versicherungen können sich für gesetzlich versicherte Patienten lohnen.

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Laut einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest fordern 74 Krankenkassen keine zusätzlichen Bedingungen für die Zuschüsse zur PZR. Versicherte von Barmer und Techniker hingegen müssen einem Bonusprogramm beitreten oder aktive Prävention nachweisen.

Professionelle Zahnreinigung: Zahlt Ihre Kasse auch dazu?

Die KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – wollte es genau wissen und hat die 113 gesetzlichen Krankenkassen befragt. An der Umfrage im April 2017 haben 36 Kassen teilgenommen.

Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Die Angaben beruhen auf freiwilligen Selbstauskünften der Krankenkassen, die sich an der Umfrage beteiligt haben. Die KZBV übernimmt daher für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr. Quelle: KZBV


Übrigens: Nicht überall, wo Prophylaxe und PZR draufstehen, ist eine optimale Vorsorge auch drin. Unser Artikel Mundgesundheit: Darum ist Prophylaxe mehr als eine professionelle Zahnreinigung! fasst die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.


 

Frau wird in der Zahnarztpraxis untersucht. Information Mundgesundheit berichtet über die Professionelle Zahnreinigung und die Zuschüsse der Krankenkassen zur PZR.